Service

Bestattungs Service

Muslimische Gesetze und Traditionen haben die Beerdigung eines Muslims mit religiösen Bedeutungen beschenkt, und es sollte in jeder Hinsicht die Würde, Heiligkeit und Schamhaftigkeit bei einem Heiligen Gottesdienst zum Ausdruck bringen.  

Die fünf Stufen, die den Tod eines Muslims folgen, sind:

    1. Die letzte Waschung (Ghusl) des Verstorbenen – Tajheez.

    2. Die Einhüllung (Kafan) des Verstorbenen – Takfeen.

    3. Die Beerdigung Gebete - Janazah Salah .

    4. Der Trauerzug - die Bahre zum Grab tragen.

    5. Die Bestattung des Verstorbenen - Tadfeen.


    Bestattungsvorsorgevertrag

    Im Anhänge Bereich können sie sich das Formular entnehmen. 
    Oder Klicken sie hier -> Tadfeen Formular <-

     

    Zur Fragen wenden sie sich an:

    Farid Ghulam:

    Mob.: 0174 - 3013 786

     

    Walayat Chaudhry

    Mobil.: 0162 - 9001 786

     

    Allgemeine Bedingungen des Tadfeen Komitees

    1. Nur Mitglieder des Deutsch-Pakistanischen Kulturvereins Neuss e.V. können die Tadfeen Komitee beitreten.
    2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Mitgliedsbestätigung durch den Vorstand. Die Mitgliedsbestätigung wird nach der Entrichtung der einmaligen Aufnahmegebühr durch Antragsteller, vom Vorstand gesondert ausgestellt.
    3. Beim Erwerb der Mitgliedschaft ist eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand vorzulegen.
    4. Personen mit schweren Erkrankungen können die Mitgliedschaft nicht erwerben. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben kann die Mitgliedschaft auch zum späteren Zeitpunkt entzogen werden.
    5. Mitglieder bis zum 55. Lebensjahr zahlen einmalig einen Eintrittsbeitrag in Höhe von 100€ und ab dem 2. Beitragsmonat einen monatlichen Beitrag in Höhe von 10€.
    6. Mitglieder ab dem 55. Lebensjahr bis einschließlich 65. Lebensjahr zahlen eine einmalige Eintrittsbeitrag in Höhe von 500€ und ab dem 2. Beitragsmonat einen monatlichen Beitrag in Höhe von 20€. Hier sind Ehegatten allein Mitglied.
    7. Im Todesfall eines Mitglieds werden rituale Waschungen sowie das Totengebet nach Möglichkeit vom Verein organisiert. Ferner werden entweder Beerdigungskosten (maximal 3.500€) in Deutschland oder Flug bzw. Transportkosten (inkl. einer Begleitperson) in das Heimatland vom Verein übernommen. Dies gilt für (nur) in Deutschland ansässigen bzw. verstorbenen Mitglieder.
    8. Beerdigungs- sowie Transportkosten werden nur in angemessener Höhe übernommen.
    9. Falls das Konto der Tadfeen Komitee nicht genügend gedeckt ist, werden die Kosten für Todesfälle auf alle Mitglieder verteilt.
    10. Die Mitglieder bevollmächtigen dem Verein, für Beerdigung, Flüge, Transport u.a. benötigte Dokumente bei jeweiligen Behörden und Krankenhäusern anzufragen und zu erhalten.
    11. Bei Auflösung der Tadfeen Komitee, wird das Guthaben an den Deutsch-Pakistanischen Kulturverein Neuss e.V. übertragen.
    12. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch durch Tod bzw. bei einem Beitragsrückstand von mehr als 3 Monaten. Die Mitgliedschaft kann auch durch Kündigung beendet werden. Eingezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.